In der Begründung des Iran heißt es, dass das Fehlen jeglicher Hinweise auf eine Zweckentfremdung des Atomprogramms des Iran den friedlichen Charakter des iranischen Atomprogramms bestätige.
„Der Iran arbeitet weiterhin mit der Agentur in Angelegenheiten zusammen, die mit der routinemäßigen Umsetzung von Sicherheitsvorkehrungen zusammenhängen, und die Agentur führt im Iran umfangreiche Überprüfungsbemühungen durch, die dem iranischen Kernbrennstoffkreislauf und den iranischen Aktivitäten angemessen sind.“
Der Generaldirektor legte dem Gouverneursrat einen Bericht mit einer abschließenden Bewertung aller offenen Fragen aus der Vergangenheit und Gegenwart vor. Im Anschluss an diesen Bericht verabschiedete der Gouverneursrat im Dezember 2015 eine Entschließung (GOV/2015/72), die auf den Bericht des Generaldirektors Bezug nahm.
In der Erläuterung heißt es weiter: „Es ist allgemein anerkannt, dass die Bewertungen der Agentur ausschließlich auf verifizierten, glaubwürdigen und unumstrittenen Quellen beruhen.“
Das Vertrauen auf ungeprüfte Informationen aus öffentlichen Quellen oder auf Informationen, die dem Sekretariat von bekannten Dritten zur Verfügung gestellt wurden, widerspricht den Grundsätzen der Objektivität, Unparteilichkeit und Professionalität, die dem Auftrag der Agentur zugrunde liegen.
Your Comment